WICHTIGE PRODUKTHINWEISE

Diese Produkthinweise sind Bestandteil sämtlicher Verträge der Keramo GmbH und werden durch die Auftragserteilung vom Kunden akzeptiert.

1. Qualität unserer Produkte:

Qualität ist uns wichtig. Wir leisten Gewähr, dass die von uns gelieferten Fliesen die von uns zugesagten Eigenschaften aufweisen. Geringfügige Abweichung bei der Farbgestaltung und in der Beschaffenheit der Oberflächen sind produktspezifisch und stellen keinen Mangel dar. Damit wir unsere Qualitätserfordernisse erfüllen können, ist der Kunde verpflichtet uns bei Auftragserteilung vollständig über die beabsichtigte Verwendung der Fliesen zu informieren (Verlegungsort, Untergrund, Verwendungszweck, etc.).

2. Pflege unserer Produkte:

Fliesen sind dauerhafte Produkte. Für die Erhaltung ist die richtige Pflege sehr wichtig. Der Kunde verpflichtet sich unsere Fliesen nur mit den von uns empfohlenen Produkten zu pflegen und ausschließlich das empfohlene Grundreinigungsmittel bzw. Reinigungsmittel zu verwenden. Für Schäden, die durch die Verwendung eines anderen bzw. ungeeigneten Pflegemittels entstehen, haften wir nicht.

3. Gewährleistung und Schadenersatz:

Der Kunde erklärt sich bereit unsere Fliesen nach der Übernahme, jedenfalls aber vor dem Verlegung auf die Anzahl, die Vollständigkeit, die Produktbezeichnung sowie auf Fehler und auf die optische Übereinstimmung mit dem Auftrag zu prüfen. Alle Beanstandungen müssen uns vor Verlegung der Fliesen schriftlich mitgeteilt werden. Wir erklären uns bereit, fehlerhafte Fliesen auszutauschen und fehlende Fliesen nachzuliefern. Wir können für Schäden, die aus der Verlegung einer mangelhaften Fliese resultieren, nicht haften. Bei einer gerechtfertigten Reklamation durch den Kunden ist dieser bis zur Verbesserung der Beanstandung berechtigt einen angemessenen Teil des Entgelts zurück zu halten. Wir sind stets bemüht Schäden für den Kunden zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einem Sachschaden am Eigentum des Kunden kommen, haften wir für verschuldete Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

4. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferten Fliesen bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen – auch der Zinsen und Spesen – in unserem Eigentum. Bei Zahlungsverzug unseres Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten.

5. Preise, Angebote, Aufträge und Abrechnung:

Bei Fliesen beinhaltet die Verrechnungsmenge den üblichen Fugenstand in verlegtem Zustand, wobei dieser vom Lieferanten abhängt. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für die Zustellung der Fliesen. Die Bestellung des Kunden stellt ein Vertragsangebot an uns dar, auch wenn die Bestellung von einem Mitarbeiter aufgenommen wird. Das Angebot des Kunden gilt als angenommen, wenn die Auftragsbestätigung abgesendet oder mit der Lieferung der Fliesen begonnen wird. Unsere Angebote werden nach bestem Fachwissen erstellt. Es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden, da unsere Leistungen nach tatsächlichen Verbrauch und Aufwand abgerechnet werden!